Kurse und Veranstaltungen
unser Angebot im ABZ
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am 20.12.2022
» Schweißerprüfungen nach DIN EN 9606-1 -
am 03.03.2023
» Nachschulung - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk -
am 14.03.2023
» Presseneinrichter Grundseminar -
am 18.03.2023
» Öffnungstechniken Intensivkurs - Schloss und Beschlag -
am 29.03.2023
» Social Media und die Jagd nach Azubis im Handwerk - Tagesseminar
Die neue BVM-Geländer-Richtlinie / ausgebucht!!
Fachgerechte Geländerausführungen nach DIN 18065 (2015-03)
Mit Hilfe der neuen „BVM-Geländer-Richtlinie“ vermittelt diese Schulung in verständlicher Form die rechtlichen und statischen Erfordernisse für Balkon- und Treppengeländer sowie die unterschiedlichen Maße und Abstände in Abhängigkeit der Absturzhöhe und Nutzungsart (privat, öffentlich bzw. gewerblich)
Hinweis: Empfehlenswert ist das Mitbringen der neuen BVM-Geländer-Richtlinie (Ausgabe April 2019): Diese können Sie online unter www.metallhandwerk.de/onlineshop-download erwerben.
Inhalte:
* Fachgerechte Geländerausführungen, Stand der Technik
- Regelwerke: LBO, Sondervorschriften für Sonderbauten wie z.B. Schulen
- Berechnungsgrundlage: Eurocode, Wind- und Horizontallasten
* Vereinfachter statischer Nachweis für Geländerpfosten
* Bewertung von beigestellten Statiken durch den Auftraggeber
- Treppengeländer nach DIN 18065
- Verankerung: Auswahl geeigneter Dübel
- Geländerfüllungen, Glas, Drahtseile etc.
Zielgruppe: Sachverständige für das Metallbauerhandwerk, Metallbaumeister/innen, Meisterschüler/innen und mit der Planung von Geländern beauftragte Gesellinnen und Gesellen
Dieses Seminar ist für Sachverständige nach § 17 der Sachverständigenordnung auf ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar.
Referent: Dipl.-Ing. Frank Kania, technischer Terater des BVM
Ort: Wirtschafts Service GmbH
Werkstr. 13 a, 84513 Töging a. Inn
Datum: 19.10.2021
Zeit: 08:30 - 16:00 Uhr
Gebühren für Mitglieder im FVMB: 298,00 € (zzgl. MwSt.)
Gebühren für Nicht-Mitglieder: 398,00 € (zzgl. MwSt.)
Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe, beinhaltet keine Wertung und schließt alle Geschlechter ein.