Erfahrungsaustausch für Schweißaufsichtspersonen - Theorie und Praxis

Die einschlägige „DIN EN 14731–Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung“ beinhaltet eine Vielzahl an Tätigkeiten, die eine Schweißaufsichtsperson erfüllen soll. Sowohl die Anfragen an die technische Beratungsstelle, als auch die Erfahrungen, die technische Berater bei Betriebsberatungen machen, zeigen auf, dass viele Schweißaufsichtspersonen, insbesondere in kleineren Betrieben, mit diesen Aufgaben überfordert sind.
Wir wollen in diesem eintägigen Seminar die wesentlichen Aufgaben aufgreifen und mit Werkstattmitteln deren einfache und praxisnahe Umsetzbarkeit aufzeigen. Sie haben die Möglichkeit, sich über Fragen, Erfahrungen und Problemstellungen auszutauschen. Neuerungen und Entwicklungen zur DIN EN 1090-2 werden auf Wunsch ebenfalls angesprochen.

Praxisteil:
Teil 1: Vom Schweißversuch zur WPS:
* Messen der Parameter
* Einfache Berechnungen an Kehlnähten
* pWPS & Dokumentation

Teil 2: Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfungen mit Werkstattmittel
* Sichtprüfung mit Bezug zur ISO 5817 und ggf. ISO 10042
* Farbeindringprüfung [PT] – Vorführung und Möglichkeit zum Ausprobieren
* Makroschliffe an schwarzen und weißen Grundwerkstoffen – Vorführung und Möglichkeit
* zum Ausprobieren
* Vorbeurteilung an den Sägeschnitten
* Bruchprüfung von Arbeitsproben

Zielgruppe: Schweißaufsichtspersonen in zertifizierten Betrieben; Schweißfachmänner/frauen,
- techniker/innen und -ingenieure/innen mit lang zurückliegender Ausbildung,
die ihre Praxis-kenntnisse auffrischen wollen.

Referent:   Frank Kania, Dipl.-Ing., Schweißfachingenieur, ö.b.u.v.
                  Sachverständiger für Metallbau
Ort:            ABZ Garching, Lichtenbergstr. 10, 85748 Garching
Datum:      09. Mai 2019  
Zeit:           08:30 - 16:30 Uhr
Gebühren Mitglieder im FVMB:    348,00 € (zzgl. MwSt.)
Gebühren Nicht-Mitglieder:         448,00 € (zzgl. MwSt.)

Die Verpflegung während der Seminarzeiten ist in der Gebühr enthalten.

Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist. 

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