Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein) - Webinar mit Präsenztag

Berufsbegleitender Vorbereitungskurs auf den AdA-Schein im Webinar + 1 Präsenztag

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Der zukünftige Ausbilder/die Ausbilderin sollte neben fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten Auszubildende auch zum selbständigen Denken und Handeln anleiten und zukunftsorientiert fördern können.

Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bereitet die Teilnehmenden in den vier Handlungsfeldern nach der AEVO (2009) vor:

* Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
* Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von
   Auszubildenden mitwirken
* Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
* Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

Wichtig: Der Erwerb des AdA-Scheins entspricht dem Teil IV der Meisterausbildung!
Mit bestandener Prüfung sind Sie geeignet und befähigt zur Ausbildung in jedem Beruf innerhalb des dualen Ausbildungssystems!

Sie benötigen für das Webinar einen PC/Laptop mit einer Internetverbindung und ein Headset mit Mikrofon. Mit einem Zugangslink melden Sie sich dann zu jedem Webinartermin direkt an.

Referent:                               Rudolf Haberl; Trainer, IHK-Ausbilder und Prüfer

Unterrichtszeiten Webinar:    10.09./13.09./17.09./20.09./24.09.+27.09.2018, 6 Termine,
                                                 jeweils 16:00-20:00 Uhr

Präsenztermin:                        Samstag, 06.10.2018, 09:00-16:00 Uhr 

Ort:                                           ABZ-Garching, Lichtenbergstraße 10, 85748 Garching

Gebühren für Mitglieder:             390,00 € (zzgl. MwSt.)

Gebühren für Nicht-Mitglieder:   550,00 € (zzgl. MwSt.)

Die Verpflegung am Seminartag ist in der Gebühr inbegriffen.

Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen,
wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen,
wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.

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