Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk

Lehrgang in 48 UE - exklusiv für Fachkräfte des Metallhandwerks*

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung dürfen die Teilnehmenden an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln des Metallbauer- und Feinwerkmechanikerhandwerks wie z.B. an Maschinen, Geräten, Anlagen und Bauteilen in der Konstruktionstechnik, der Schließ- und Sicherungstechnik sowie der Feinwerkmechanik selbständig arbeiten, sowohl in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss als auch in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten.

Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholenden Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. In eigener Fachverantwortung dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die die Ausbildung nachgewiesen ist.

Inhalte:
* Gefahrenlehre
* Vorschriften
* System-, Material- und Stoffkunde
* Dokumentation
* Prüfungen und deren Dokumentation

Prüfung: Der Lehrgang besteht aus theoretischen und praktischen Inhalten
                und schließt mit einer Prüfung ab. Bei Bestehen erhalten Sie ein
                Zertifikat vom Bundesverband Metall mit Gültigkeit für 3 Jahre.

*Voraussetzungen: Abschluss der Gesellenprüfung in einem Metallhandwerk
 sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis!

Abschluss: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk“

Referent:                        Karl-Heinz Saur, Elektroinstallateur-Meister

Veranstaltungsort:        ABZ Garching, Lichtenbergstr. 10
                                      85748 Garching

Veranstaltungsdatum:  12.03. bis 16.03.2018

Veranstaltungszeit:       Montag-Donnerstag, 08:00 - 16:30 Uhr
                                       Freitag 08:00 - 14:45 Uhr

Seminargebühren Mitglieder:             625,00 € (zzgl. MwSt.)

Seminargebühren Nicht-Mitglieder:   825,00 € (zzgl. MwSt.)

Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.

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