Das neue BGB-Bauvertragsrecht

Neue Regelungen und ihre Auswirkungen auf die VOB/B

Am 01.01.2018 treten die neuen Vorschriften zum Bauvertragsrecht im BGB in Kraft. Der Gesetzgeber hat das Werkvertragsrecht teilweise überarbeitet und erstmals Regelungen zum Bauvertragsrecht, aber auch zum Architektenrecht und Bauträgerrecht, in den §§ 650 a) bis v) integriert. Es werden teilweise völlig neue Wege beschritten, die auch von den Regelungen der VOB/B stark abweichen.

Im Zusammenhang mit dem neu geregelten Anordnungsrecht des Auftraggebers wurden dem Auftragnehmer bemerkenswerte Rechte eingeräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Auftragnehmer nun 80 % seiner angebotenen Vergütung vom Auftraggeber bezahlt verlangen, wenn man sich im Vorfeld nicht über die Höhe der Vergütung für zusätzliche angeordnete Leistungen einigt. Der Auftragnehmer kann sogar einen Titel im Wege der einstweiligen Verfügung erwirken!

Es gibt also eine Fülle von neuen Regelungen, die ein Auftragnehmer unbedingt kennen sollte. Das Seminar soll Ihnen einen Überblick über die Neuerungen und insbesondere die für den Auftragnehmer besonders wichtigen Punkte geben.

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Firmeninhaber, Meister, Abteilungsleiter und Bauleiter, die sich mit dem Thema Bauvertragsrecht auseinandersetzen müssen.

Referent:       Dr. Joachim Muffler, RA

Ort:                ABZ-Garching, Lichtenbergstr. 10, 85748 Garching

Termin:          08. März 2018

Uhrzeit:         16:00 - 19:00 Uhr

Gebühren Mitglieder:                 98,00 € (zzgl. MwSt.)

Gebühren Nicht-Mitglieder:     138,00 € (zzgl. MwSt.)

Die Seminarbelegung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird sowie Anmeldungen abzuweisen, wenn die Veranstaltung bereits ausgebucht ist.

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