Ausbildungszentrum Garching - Hausordnung

Haus- und Werkstattordnung im ABZ

Ihr Erfolg ist uns wichtig!
Basis für diesen Erfolg ist der reibungslose und störungsfreie Ablauf von Veranstaltungen, Lehrgängen und Prüfungen. Alle Teilnehmer verpflichten sich, die nachstehende Haus- und Werkstattordnung zu beachten:
  1. Die Anordnungen des Ausbildungspersonals und der Verwaltung sind zu befolgen.
  2. Jeder Teilnehmer hat durch sein Verhalten sicherzustellen, dass keine Belästigungen oder Gefährdungen erfolgen.
  3. Die Benutzung von Mobiltelefonen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen während des Unterrichts sind untersagt. Für Prüfungen gelten zusätzlich besondere Regelungen.
  4. Störungen oder Schäden jeglicher Art sind unverzüglich beim Ausbildungs- personals zu melden.
  5. Der Aufenthalt ist nur in den zugewiesenen Räumen gestattet. Unbefugten ist das Betreten des Gebäudes verboten.
    Während der Pausen sind die Werkstätten bzw. Unterrichtsräume zu verlassen und der hierfür vorgesehene Aufenthaltsraum zu benutzen. Die Toiletten- und Sanitärräume sind sauber zu halten.
  6. Alle Maschinen, Geräte und sonstigen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Sie dürfen nur nach Anweisung des Ausbildungspersonals benutzt werden.
    Die Teilnehmer haben sich vor Inbetriebnahme von dem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Mängel sind unverzüglich zu melden.
    Der Arbeitsplatz ist nach Benutzung aufzuräumen.
  7. Die Nutzung der EDV-Anlage unterliegt der „Nutzungsordnung für die EDV-Anlage“, diese ist Bestandteil dieser Hausordnung.
  8. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die Schutzeinrichtungen gem. den berufsgenossenschaftlichen
    Vorschriften zu verwenden. Von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Schutzkleidung ist zu tragen. Bei Unfällen ist schnellstens Hilfe zu leisten.
  9. Alle Abfälle im Innenbereich und in den Außenanlagen sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei ist die Wertstofftrennung zu beachten.
  10. Die Einnahme von Speisen und Getränken ist nur in den hierfür vorgesehenen Aufenthaltsraum bzw. in den Außenanlagen gestattet.
  11. Im Gebäude besteht grundsätzlich absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Im Außenbereich darf in der dafür vorgesehenen Zone geraucht werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht generell Rauchverbot.
    Die Teilnahme am Unterricht kann untersagt werden, wenn der Teilnehmer unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist untersagt und wird ggfls. zur Anzeige gebracht.
  12. Die Lehrgangsteilnehmer sind bei Krankheit oder einer sonstigen Verhinderung verpflichtet, vor Unterrichtsbeginn im ABZ-Garching telefonisch ihre Abwesenheit mitzuteilen. Die Teilnehmer haben für Fehlzeiten eine ärztliche Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung zu erbringen.
  13. Die Teilnehmer haften für mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Geräten, Anlagen und Gebäude.
  14. Der Betreiber des ABZ-Garching übernimmt für abhanden gekommene Gegenstände keine Haftung. Jegliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  15. Fotografieren ist nur mit Zustimmung des Ausbildungspersonals bzw. der Verwaltung zulässig. Eine Veröffentlichung ist erst nach Freigabe durch den Betreiber des ABZ erlaubt.
  16. Den Teilnehmern ist jegliche politische Werbung auf dem Gelände der Bildungs- einrichtung untersagt.
  17. Wer gegen diese Haus- und Werkstattordnung verstößt, oder die Anweisungen des Ausbildungspersonals und der Verwaltung missachtet, kann von Lehrgängen oder Prüfungen ausgeschlossen werden. Jegliche Verstöße gegen die Hausordnung werden unverzüglich an den Ausbildungsbetrieb gemeldet.
  18. Der Betreiber des ABZ-Garching behält sich bei Zuwiderhandlung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
  19. Der folgende Verhaltenskodex gilt für alle Teilnehmer, Mitarbeiter und Besucher des ABZ-Garching: Alle Personen sind verpflichtet, jedwede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu unterlassen.

Garching, Oktober 2011
Geschäftsleitung